Das Familienrecht umfasst ein weites Gebiet. Hierzu gehört natürlich die Ehe, sowie die Scheidung, jedoch auch Fragen der Adoption, Annahme als Kind, sowie Unterhaltsfragen und vieles weitere.

Unterhalt

Es gibt grundsätzlich verschiedene Formen der Unterhaltspflicht. So gibt es zum einen den Kindesunterhalt. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Die Rechtsprechung hat hier verschiedene Tabellen entwickelt. Die bekannteste dürfte hier die Düsseldorfer Tabelle sein.  Hiernach sind zunächst die verschiedenen Altersstufen sowie das Verhältnis zum Kind  zu betrachten. Weiterhin ist ein großes Augenmerk auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu werfen. Dieser hat nämlich je nach Konstellation auch einen notwendigen oder gar angemessenen Selbstbehalt. Weiterhin können gewisse Schulden, sowie Ausgaben zur Erreichung der Arbeitstelle oder gar erhöhte Wohnkosten im Einzelfall zu einer Minderung führen. Der tatsächliche Unterhalt ist hier somit Einzelfallabhängig.

 

Auch gegenüber dem Ehepartner kann eine Unterhaltspflicht bestehen. Hier ist auf die aktuelle Lebenslage abzustellen, und ggf. ob Kinder vorhanden sind. Neben dem ehelichen Unterhalt ist dann auch noch zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden.

 

Scheidung

Bei der Scheidung ist grundsätzlich zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung zu unterscheiden. Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung sind natürlich die anfallenden Kosten, da grundsätzlich nur ein Rechtsanwalt benötigt wird. Die Ehepartner sollten sich hier jedoch über alles einig sein. Weiterhin kann hierbei nur ein Ehepartner anwaltlich beraten und vertreten werden.

Neben dem Versorgungsausgleich, also einer Aufteilung der zur Ehezeit erworbenen Rentenansprüche/Altersvorsorgeansprüche, können mit der Scheidung auch die Aufteilung des Hausrates, die Aufteilung des Zugewinns/in der Ehe erwirtschafteten Vermögens sowie Unterhaltsfragen und Kindschaftsangelegenheiten geregelt werden.