Beim Unterhalt ist zwischen verschiedenen Formen des Unterhaltes zu unterscheiden.

Zum einen gibt es den Kindesunterhalt, als auch etwa den ehellichen Unterhalt, den Trennungsunterhalt, als auch den nachehelichen Unterhalt.

 

Kindesunterhalt

Grundsätzlich kann anhand der Düsseldorfer Tabelle, welche Sie auch beim OLG Düsseldorf abrufen können, grundsätzlich der Kindesunterhlt berechnet werden.

Weiterhin sind jedoch ergänzend für die einzelnen Regionen die jeweiligen Richtlinien zu berücksichtigen, beispielsweise die Hammer Richtlinie.

Es können sich insgesamt durch Absetzungsbeträge (z.B. arbeitsbedingte Aufwendungen) erhebliche Unterschiede ergeben, da zunächst bei dem Unterhaltspflichtigen das einzusetzende Einkommen zu ermitteln ist.

Hierdurch kann es dann oft zu Mangelfällen kommen, so dass der tatsächliche Unterhalt viel niedriger liegen kann.

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Karcher bei der Berechnung des Unterhaltes weiter.

 

Unterhaltsansprüche der Frau, des Mannes

Bei der Frage, ob auch dem Ehepartner, etwa im Fall der Trennung Unterhalt zusteht, kommt es auf verschiedenen Faktoren an.

 

Insgesamt gilt, suchen Sie so früh wie möglich Hilfe, da erst mit einer Anfrage beim Gegner vermieden werden kann, dass Unterhaltsansprüche nicht untergehen.