Arbeitsrecht
Sie benötigen Hilfe bei der Lohndurchsetzung oder einer Kündigungsschutzklage.
Vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen Termin, da das Kündigungsschutzgesetz beispielsweise nur eine 3 wöchige Frist seit der Kündigung vorsieht und auch beim Lohn üblicherweise Verfallsklauseln in den Arbeitsverträgen vorhanden sind.
Danach würde die Kündigung rechtskräftig, wenn nicht zuvor Klage erhoben wird.
Um den Termin mit Ihnen besser vorbereiten zu können, bitte ich Sie vorab den beigefügten Fragebogen auszufüllen: