Die elterliche Sorge ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Rechten und Pflichten.

Die wichtigsten sind hier vor allem die Personensorge, (hier vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als auch die Erziehung, medizinische Versorgung etc),

als auch die Vermögenssorge etc.

 

 

Häufigster Streitpunkt gerade bei einer Trennung der Eltern, oder wenn bislang nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht inne hat, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR).

Das BGB sieht beim Sorgerecht verschiedene Möglichkeiten vor. Sei es etwa die Beantragung des alleinigen Sorgerechts (vgl. §1671 BGB), der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht,

sowie auch eine Entziehung des Sorgerechts.

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