Strafrecht
Die Berührung mit dem Strafrecht ist immer sehr unangenehm, nicht nur der erste Schock über eine Strafanzeige, sondern auch die damit verbundenen Folgen von einer Geldstrafe bis hin zu Haft. Auch der Makel eines Eintrags im Führungszeugnis ist ein ernst zu nehmendes Problem. Bei einigen Gruppen kann schnell ein berufsrechtliche Problem mit Ihrer Kammer oder dem Arbeitgeber entstehen. In dieser Situation den Kopf in den Sand zu stecken, ist die denkbar schlechteste Alternative. Weder der/die Richter/in noch der/die Staatsanwalt/Anwältin kennt Sie. Diese können auch nicht wissen, dass Sie tatsächlich unschuldig waren, sich die Situation völlig anders zugetragen hat, oder falls es doch so war, es sich um ein einmaliges Versehen handelte. Deshalb sollten Sie möglichst schnell tätig werden. Die Strafprozessordnung sieht in §140 StPO auch unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung (Beiordnung) für Sie vor.